ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
Angebot und Preise
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Kaufvertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Mögliche Absprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Sofern wir Abweichungen nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, erfolgt die Lieferung zu den nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die auch ohne erneute Bekanntgabe für alle zukünftigen Lieferungen gelten und etwa entgegenstehende Bedingungen des Käufers aufheben.
Mengenangaben gelten stets als ungefähr. Sicherheitstechnisch- und abfüllbedingte Abweichungen von +/- 10% gelten als vertragsgemäss bei Lieferungen in Tankfahrzeugen oder IBC’s. Solche Mengenabweichungen werden in der Rechnung dementsprechend mindernd oder erhöhend voll berücksichtigt.
Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung unsere Preise ermässigen oder erhöhen, so wird der am Liefertag gültige, veränderte Preis angewendet. Falls sich der Preis erhöht, so ist der Käufer berechtigt, unverzüglich nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten.
Erhöhungen von Einfuhrzöllen, Abgaben, Frachten, usw., welche nach dem Tag des Kaufs durch behördliche oder gesetzliche Anordnungen bestimmt werden, gehen zu Lasten des Käufers.
Lieferzeiten, Versand & Gefahrentragung
Lieferzeiten gelten grundsätzlich als freibleibend.
Angaben über Prozentgehalte und Mischverhältnisse unserer Produkte sind nur als ungefähre Mittelwerte anzusehen. Abweichungen innerhalb der in jedem Einzelfall möglichen Fehlergrenzen, wie sie trotz aller Sorgfalt bei der Herstellung der Ware und der Bestimmung der Werte unvermeidlich sind, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Forschungsarbeiten und Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eigenschaften, Eignung und Anwendung unserer Produkte sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Produkte ist der Käufer verantwortlich.
Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt mangels abweichender Vereinbarung durch uns. Haben wir die Frachtkosten zu tragen, gehen nach Vertragsabschluss eintretende Erhöhungen der Frachtkosten zu Lasten des Käufers.
Dem Käufer zumutbare Teillieferungen sind zulässig.
Sofern durch handelsübliche Klauseln oder besondere Vereinbarungen nichts anderes bestimmt ist, reisen alle Sendungen auf Gefahr des Käufers, auch wenn wir die Transportkosten tragen. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen geltend zu machen. Für die Auslegung handelsüblicher Klauseln gelten die INCOTERMS 2010.
Gewährleistung und Schadenersatz
Beanstandungen wegen der Ware, Verpackung, Sachmängeln oder Falschlieferungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich schriftlich geltend zu machen.
Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlermengen nachliefern und im Übrigen nach unserer Wahl die Ware zurücknehmen oder sie umtauschen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen. Ist im Falle des Umtausches auch eine zweite Ersatz-Lieferung mangelhaft, werden wir dem Käufer das Recht auf Wandelung oder Minderung gewähren. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware ohne unsere Zustimmung zurückzusenden.
Schadenersatzansprüche des Käufers, die auf leicht fahrlässige Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder Unmöglichkeit sind, ausser im Falle des groben Verschuldens, der Höhe nach auf den Verkaufspreis des verzögerten oder ausgebliebenen Teils unserer Lieferung beschränkt.
Ist ein Schaden grobfahrlässig verursacht worden, so ist unsere Haftung auf den als Folge dieser Pflichtverletzung vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Lieferverzögerungen oder -beschränkungen
Krieg, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Energie- und Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand, einschliesslich solcher, welche die Durchführung des betroffenen Geschäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien auf die Dauer der Störungen und im Umfange ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass eine Verpflichtung zur Nachlieferung oder etwelchen Schadenansprüchen besteht. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat.
Zahlung, Retentionsrecht
Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir vor weiteren Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten für unsere Forderungen verlangen.
Kommt der Käufer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug, so sind wir vorbehältlich weitergehender Ansprüche zur Berechnung von Verzugszinsen in der Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Nationalbank, in deren Währung die Fakturierung erfolgt, zur Einstellung weiterer Lieferungen, auch soweit sie sich bereits auf dem Versandweg befinden und zum Widerruf eingeräumter Zahlungsziele für bereits durchgeführte Lieferungen berechtigt. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, solange uns noch Forderungen gegen den Käufer zustehen.
Im Falle des Verzugs des Käufers sind wir ausserdem berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Die Verrechnung der Kaufpreisforderung mit Gegenforderung sowie die Geltendmachung von Retentionsrechten gegen Kaufpreisforderungen bedürfen unserer Zustimmung.
Allgemeine Bedingungen
Durch die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen wird der Kaufvertrag im Übrigen nicht berührt. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann.
Die ausnahmsweise Geltung anderer Bedingungen – insbesondere Einkaufsbedingungen des Abnehmers – setzt eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung unsererseits voraus.
Erfüllungsort für sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Käufers und Gerichtsstand ist Bremgarten.
5620 Bremgarten, 1. Januar 2020